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Praxis Logo Physiotherapie Krankengymnastik

staatlich anerkannter Physiotherapeut

Albert C. Kühn

Praxis für Krankengymnastik 

Die Praxis "PhysioHandwerk Kühn" ist durch die gesetzliche Kassenzulassung berechtigt auf ärztlicher  Verordnung zu behandeln und akzeptiert Patienten aller Versicherungsklassen.

Die akzeptierten Heilmittelverordnungen:

Krankengymnastik (KG/Physiotherapie)

Klassische Massagetherapie (KMT/MASSAGE)

Bindegewebsmassage (BGM)

Wärmetherapie mit "Heiße Rolle" (WT/HR)

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Kontaktformular

Eine Kontaktaufnahme durch WhatsApp:

0173/7512762

Der Direktanruf: 07223-9158635

Bitte Sprechen Sie auf dem Anrufbeantworter

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FAQ

Benötige Ich eine ärztliche Überweisung? Durch eine Heilmittelverordnung entfällt der Steuersatz und Sie müssen nur die gesetzliche Zuzahlung bezahlen. Ohne eine Heilmittelverordnung fällt auf den Privatpreis eine Steuergebühr zusätzlich an.

Wie Verläuft die Physiotherapie? Sie nehmen bevor oder nachdem Sie eine ärztliche Überweisung erhalten, kontakt mit mir auf.  Nach der Kontaktaufnahme und der Abstimmung aller wichtigen Informationen beschließen wir zunächst feste Termine im Rahmen ihres Rezeptes (ärztlichen Überweisung) die bei Ihrem Ersttermin überprüft und geändert werden. ​ Sie bringen aus Hygienegründen stets zwei saubere, große Handtücher mit. Nach jeder erfolgten Therapiesitzung unterschreiben Sie ,als Bestätigung der vorgenommenen Heilmittelbehandlung, auf ihrem Rezept, welches bei mir abgegeben und aufbewahrt wird. ​ Die Erstbehandlung besteht immer aus: Prüfung der vereinbarten Termine, die Rezeptüberprüfung, die Anamnese & die Befundung!

Bieten Sie Hausbesuche an? Ja, bei (Senioren-) Wohneinrichtungen (wie in Tages-, Kurzzeit Pflege oder betreutes Wohnen) und in privaten Wohnräumen! Ich bitte Sie bei Interesse mit mir Kontakt aufzunehmen, damit wir die Terminvergabe und den Therapieverlauf abklären können. ​ Meine Gebiete betreffen: 76534 Baden-Baden - 77815 Bühl

Wie ist die Parkplatz Situation? Es stehen am Praxiseingang zwei große Patientenparkplätze, für Sie, zur Verfügung!

Die Einhaltung der Meldepflicht! ​Ich bitte Sie die Einhaltung der Meldepflicht zu beachten! Das fristgerechte Absagen eines Termins sollte im Regelfall 24 Stunden vor dem Termin stattfinden.  Im Fall eines unerwarteten Vorfalls oder aus gesundheitlichen Gründen akzeptiere Ich den Terminausfall und bemühe mich nach einem Ersatztermin. ​ Sollte ein Patient wiederholt nicht Fristgerecht absagen und/oder ein Verhaltensmuster erkennbar werden, werde Ich mir das Recht vorbehalten diesem Patienten den nicht wahrgenommenen Termin in privater Rechnung zu stellen. ​ Ein Nebenabkommen, nicht erbrachte Heilmitteldienste dennoch unterschreiben zu lassen, gilt als Versicherungsbetrug und wird von mir nicht durchgeführt! ​ Gesetzlich Versicherte: Bei einem anhaltenden Krankheitsfall oder einem Krankenhausaufenthalt unterbrechen wir Ihre Rezeptbehandlung und führen bei einer neuen ärztlichen Überweisung die Behandlung fort, sofern Sie das wünschen! Privat Versicherte und Selbstzahler: Bei einem anhaltenden Krankheitsfall oder einem Krankenhausaufenthalt pausieren wir die Behandlung und führen eine neue Terminvereinbarung, für die nicht erbrachten Heilmittelleistungen, im Anschluss durch!

Ich fühle mich Krank, was soll Ich tun? ​Krankheitsfälle passieren. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können weil Sie sich Krank fühlen, melden Sie sich bitte bei mir. Wir werden einen Ersatztermin ausmachen, soweit es ihnen besser geht! Aus Hygienegründen ist es mir wichtig Sie bei Infektionsverdacht vorsichtshalber bei mir Krankzumelden. Ein Ansteckungsrisiko trotz Desinfizierung der Arbeitsfläche ist stets gegeben! Zum Schutz der anderen Patienten, wird Ihnen ein Ersatztermin vergeben.

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